AGB der ASIM GmbH für Software- und IT-Dienstleistungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ASIM GmbH, Silberburgstraße 126, 70176 Stuttgart (nachfolgend „ASIM" oder „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Software- und IT-Dienstleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ASIM ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(1) Angebote von ASIM sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von ASIM oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(1) Der Umfang der von ASIM zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
(2) ASIM erbringt ihre Leistungen nach dem Stand der Technik. Soweit nicht anders vereinbart, schuldet ASIM keine Herstellung eines bestimmten Erfolges.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. ASIM ist berechtigt, bei Änderungswünschen des Auftraggebers die daraus resultierenden Mehr- oder Minderkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
(4) ASIM ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzusetzen.
(1) Der Auftraggeber unterstützt ASIM bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in angemessenem Umfang.
(2) Der Auftraggeber stellt ASIM alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für die Zusammenarbeit mit ASIM verantwortlich und entscheidungsbefugt ist.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist ASIM berechtigt, vereinbarte Termine und Fristen entsprechend anzupassen sowie den entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
(1) Die Vergütung für die Leistungen von ASIM ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Dauerschuldverhältnissen ist ASIM berechtigt, die vereinbarte Vergütung bei Vorliegen sachlicher Gründe (z.B. Erhöhung von Lohn- und Materialkosten) mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Beginn eines neuen Leistungszeitraums anzupassen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist ASIM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Gegen Forderungen von ASIM kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) ASIM räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
(2) Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere ausschließliche Nutzungsrechte oder das Recht zur Unterlizenzierung, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) ASIM behält sich das Recht vor, die im Rahmen des Auftrags entwickelten allgemeinen Methoden, Verfahren und Werkzeuge auch für andere Auftraggeber zu nutzen, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offenbart werden.
(4) Der Auftraggeber darf Arbeitsergebnisse nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ASIM verändern, es sei denn, die Veränderung ist für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlich.
(1) ASIM gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen.
(2) Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich unter Beschreibung des Fehlerbildes anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelanzeigen leistet ASIM zunächst Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von ASIM durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung einer mangelfreien Sache.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme bzw. Übergabe der Leistung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung von ASIM Änderungen an den Leistungen vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Änderungen nicht ursächlich für den Mangel sind.
(1) ASIM haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von ASIM der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von ASIM für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ASIM.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten und Preisinformationen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(1) Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Dauerschuldverhältnisse können, soweit nicht anders vereinbart, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Leistungszeitraums gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an:
ASIM GmbH
Silberburgstraße 126
70176 Stuttgart
E-Mail: Info@asim-solutions.io
Telefon: +49 (0)711 9334252-0